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Gesetzlich Versicherte

Psychotherapie ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn im Rahmen der Vorgespräche eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung festgestellt wird, besteht grundsätzlich Anspruch auf eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.
In der Regel wird zunächst eine Kurzzeittherapie beantragt (bis zu 24 Sitzungen à 50 Minuten). Je nach Bedarf kann anschließend eine Langzeittherapie genehmigt werden.
Die maximal mögliche Therapiedauer beträgt:

  • bis zu 80 Sitzungen bei Verhaltenstherapie
  • bis zu 100 Sitzungen bei tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie.

Nach Abschluss einer genehmigungspflichtigen Psychotherapie ist in der Regel eine Wartezeit von zwei Jahren vorgesehen.

Bitte prüfen Sie daher vor Beginn der Therapie, ob Sie in den letzten zwei Jahren bereits genehmigungspflichtige psychotherapeutische Sitzungen in Anspruch genommen haben. Im Zweifel empfiehlt sich eine kurze Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse.