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Privatversicherte, Versicherte der Beihilfe und Heilfürsorge

Bei privaten Krankenversicherungen sowie für Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte können wir als staatlich approbierte Psychotherapeuten ebenfalls abrechnen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

In der Regel werden bis zu fünf Vorgespräche von Ihrer Versicherung oder Beihilfe übernommen. Vor Beginn einer längerfristigen Psychotherapie klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die Kosten erstattet werden.